Notarzt (SGNOR) Begleittext zum Fähigkeitsprogramm Notarzt (SGNOR)
Alle vital gefährdeten Patienten sollen ab Notfallort von speziell weitergebilde- ten, besonders ausgerüsteten und in ein Alarmsystem eingebundenen Ärzten und Ärztinnen zusammen mit Rettungssanitätern versorgt werden. Das Fä- higkeitsprogramm Notarzt SGNOR regelt diese Weiterbildung. Es wurde neu überarbeitet, um den Veränderungen im Umfeld gerecht zu werden. Es basiert auf den erstmals im Februar 1984, dann am 4. März 1993 von der Ärztekom- mission für das Rettungswesen des Schweizerischen Roten Kreuzes (AKOR SRK) und dem Interverband für Rettungswesen (IVR) und insbesondere dem am 29. Oktober 1999 vom Zentralvorstand der FMH verabschiedeten Fähig- keitsprogramm. Was wurde verändert? Das Fach Innere Medizin wurde mit einem Pflichtjahr in die klinische Weiter- bildung integriert, um dem Einsatzspektrum gerade bei bodengebundenen Einsätzen Rechnung zu tragen. Die Weiterbildung wird über Lernziele gesteu- ert. Dadurch kann den Weiterbildungsstätten grössere Autonomie und Ver- antwortung übertragen werden, wodurch der provisorische Ausweis entfällt. An diesen Kliniken können Notarztkandidaten bereits nach 1 ½ Jahren klini- scher Weiterbildung (wovon mindestens ein halbes Jahr Anästhesie sein muss) die notwendigen 50 Notarzteinsätze absolvieren. Die Weiterbildungs- stätten haben dafür wesentlich höhere Anforderungen zu erfüllen als bisher. Als zweite Weiterbildungsschiene besteht weiterhin die Möglichkeit nach Ab- solvierung der gesamten klinischen Weiterbildung (mindestens 3 Jahre und Notarzt-, ACLS- und PALS-Kurs) die geforderten 50 Notarzteinsätze an einem anerkannten Notarztdienst zu absolvieren. Diese sind auf einer Liste auf der Homepage der SGNOR () einsehbar. Alle Notarzteinsätze, die für die Weiterbildung anerkannt werden sollen, müssen bei PatientInnen mit NACA-Index ≥ 4 erfolgen. Wer nach dem bisherigen Fähigkeitsprogramm die Anerkennung zum Notarzt SGNOR beantragen will, kann dies bis zum 31. Dezember 2008 tun. Bis zu diesem Datum sind auch die bisherigen Weiterbildungsstätten anerkannt, die bis dahin Zeit haben, um entsprechend den neuen Anforderungen durch die SGNOR anerkannt zu werden und damit einen wichtigen Beitrag zu einer qua- litativ hochstehenden präklinischen ärztlichen Weiterbildung zu leisten.
1 Thesen der FMH zum Rettungswesen in der Schweiz. Schweiz Ärztezeitung 1997;89(12):421-2.
Für weitere Informationen steht das Zentralsekretariat der SGNOR / SSMUS zur Verfügung: Zentralsekretariat SGNOR / SSMUS c/o Gabriela Kaufmann Birkenweg 61 3013 Bern Tel. 031/332 41 11 / Fax 031 335 18 10 E-Mail:
Fähigkeitsprogramm Notarzt SGNOR
1. Allgemeines 1.1 Grundsätzliches Notfallpatienten sind unmittelbar vom Tod oder schwerer gesundheitlicher Schädigung bedrohte Verletzte und Erkrankte. Die über die ärztliche Grund- versorgung hinausgehende adäquate medizinische Versorgung der Notfallpa- tienten bereits am Notfallort und auf dem Transport bis ins Zielspital oder wäh- rend Verlegungstransporten ist die Aufgabe von speziell ausgebildeten, fach- lich qualifizierten und in ein Alarmsystem eingebundenen Notärzten. Bewähr- te notfallmedizinische und intensivtherapeutische Massnahmen, wie Wieder- herstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen, werden somit auf den Bereich der Präklinik ausgeweitet. Diese Massnahmen des Notarztes erfolgen • bei der Bergung
• durch die Erstversorgung am Notfallort
• während des Transportes. 1.2 Ziele der Weiterbildung Der Notarzt beherrscht die gesamte präklinische Notfallmedizin, insbesondere das Management bei lebensbedrohlichen Situationen und unter erschwerten Bedingungen. 2. Voraussetzung für den Erwerb des Fähigkeitsausweises 2.1 Eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom 2.2 Mitgliedschaft bei der FMH. 3. Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung 3.1 Inhalt der Weiterbildung Die Lerninhalte sind im Anhang 1 formuliert.
* Dieses Fähigkeitsprogramm gilt in gleichem Masse für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit
werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis.
3.2 Klinische Tätigkeit
3 Jahre klinische Tätigkeit an einer im jeweiligen Fachgebiet anerkannten Weiterbildungsstätte davon mindestens: • 1 Jahr Anästhesiologie
• 1 Jahr Innere Medizin (oder Kardiologie oder Pneumologie) an einem Spi-
tal, an dem Akutnotfallpatienten aufgenommen werden, oder 1 Jahr inter-disziplinäre Notfallstation mit einem vollamtlichen Leiter
• 1 Jahr Chirurgie oder ein anderes klinisches Fach
• 3 monatige hauptamtliche Tätigkeit (entsprechend 60 Arbeitstagen) auf einer
Notfallstation an einem Spital Kat. A oder B (Chirurgie oder Innere Medizin) oder an einem Zentralen Spital (Pädiatrie)
• 3 monatige hauptamtliche Tätigkeit (entsprechend 60 Arbeitstagen) in In-
tensivmedizin. Anerkannt sind Intensivstationen, deren Leiter im Besitz des Facharzttitels Intensivmedizin sind.
Die klinische Weiterbildung kann im Rahmen der Weiterbildung für einen Facharzttitel erfolgen. 3.3 Kurse • Absolvierung eines von der SGNOR anerkannten Notarztkurses.
• Erfolgreich bestandene Kurse nach den Richtlinien der American Heart
Association: • in Advanced Cardiovascular Life Support (ACLS-AHA)
• in Pediatric Advanced Life Support (PALS-AHA). Gleichwertige Kurse können von der SGNOR anerkannt werden.
3.4 Absolvierung der Notarzteinsätze Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises hat der Kandidat 50 Notarzt- Einsätze bei Patienten mit NACA-Index ≥ 4 (siehe Anhang 2) unter Supervisi- on abzuleisten. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: a) Diese Einsätze können an einer von der SGNOR anerkannten Weiterbil- dungsstätte für den Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR (siehe Ziffer 4.1) frühestens 1 ½ Jahre nach Beginn des klinischen Curriculums und mindes- tens 6 Monate Anästhesie begonnen werden. Die vorgeschriebenen Kurse müssen zuvor besucht worden sein.
b) Die geforderten Einsätze können auch an einem von der SGNOR für die
Absolvierung der geforderten Notarzteinsätze anerkannten Notarztdienst (siehe Ziffer 4.2) abgeleistet werden, sofern vor Einsatzbeginn das ganze klinische Curriculum abgeschlossen und die vorgeschriebenen Kurse be- sucht worden sind.
4. Weiterbildungsstätten / Notarztdienste Die Anerkennung als Weiterbildungsstätte für den Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR resp. als anerkannter Notarztdienst für die Absolvierung der geforder- ten Notarzteinsätze erfolgt durch die SGNOR aufgrund eines schriftlichen Ge- suches des ärztlichen Leiters. 4.1 Anerkennung einer Weiterbildungsstätte Eine von der SGNOR für den Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR anerkannte Weiterbildungsstätte ist Teil eines Spitals, welches über die Fächer Anästhe- siologie, Innere Medizin, Chirurgie und Intensivmedizin verfügt. Die Weiterbil- dungsstätte muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Die Weiterbildungsstätte bietet ein strukturiertes Curriculum für Notfallme-
dizin im Sinne eines Weiterbildungskonzeptes an, das folgende Voraus-setzungen erfüllt: Instrumente der Lernorganisation (Zielvereinbarungen, Umsetzungsplan) und Dokumentation der Lernergebnisse, Supervision, Debriefing, Ereigniserfassung (critical incidence reporting system CIRS).
2. Betrieb einer über 24-h betriebenen Notfallstation.
3. Leitung des Notarztdienstes durch einen Facharzt mit Fähigkeitsausweis
4. Der Rettungs- und der Notarztdienst sind in eine 24-h Alarmorganisation
5. Die Infrastruktur eines Notarztdienstes basiert auf einem Rettungsdienst
mit Rettungswagen, Rettungshelikopter oder Notarzt-Einsatzfahrzeug.
6. Bei Rettungseinsätzen kommen Rettungssanitäter SRK als Partner des
7. Pro Jahr werden mindestens 250 Notarzt-Einsätze mit NACA-Index ≥ 4
8. Die jederzeitige und sofortige Einsatzbereitschaft des Notarztes muss ge-
9. Der Notarztdienst arbeitet mit einem oder mehreren notärztlich geleiteten
4.2 Anerkennung eines Notarztdienstes Ein von der SGNOR für die Absolvierung der geforderten Notarzteinsätze an- erkannter Notarztdienst muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die ärztliche Leitung untersteht einem Facharzt mit Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR.
Der Rettungs- und der Notarztdienst sind in eine 24-h Alarmorganisati-on eingebunden.
Die Infrastruktur eines Notarztdienstes basiert auf einem Rettungsdienst mit Rettungswagen, Rettungshelikopter oder Notarzt-Einsatzfahrzeug.
Bei Rettungseinsätzen kommen Rettungssanitäter SRK als Partner des Notarztes zum Einsatz.
Der Rettungsdienst leistet pro Jahr mindestens 250 Notarzt-Einsätze mit NACA-Index ≥ 4.
Die jederzeitige und sofortige Einsatzbereitschaft des Notarztes muss gewährleistet sein.
Der Notarztdienst bietet eine strukturierte Weiterbildung von mindestens 8 Weiterbildungsstunden pro Jahr an.
5. Prüfungen 5.1 Prüfungsziele Der Kandidat hat sich an den Prüfungen über die im Notarztdienst notwendi- gen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten auszuweisen. 5.2 Durchführung der Prüfungen Die Prüfungen werden im Rahmen der Kurse nach den jeweiligen Kursvor- schriften durchgeführt. 5.3 Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühren sind in den Kurskosten eingeschlossen. 6. Erteilung des Fähigkeitsausweises Nach Abschluss des klinischen Curriculums, der geforderten Kurse und der 50 Notarzt-Einsätze sind die Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeits- ausweises gegeben. Für den Erwerb hat der Kandidat ein Gesuch an die Wei- ter- und Fortbildungskommission zu stellen und die vorgeschriebene Weiter- bildung im Testatheft der SGNOR nachzuweisen. Der Fähigkeitsausweis Not- arzt SGNOR ist fünf Jahre gültig.
Die Gültigkeit des Fähigkeitsausweises ist an den Nachweis einer periodi- schen Fortbildung gebunden. Nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren wird der Fähigkeitsausweis jeweils für 5 Jahre erneuert, sofern innerhalb dieser Zeitspanne die Kriterien der Fortbil- dungspflicht gemäss Fortbildungsordnung Notarzt SGNOR erfüllt wurden. Werden die Bedingungen für die Rezertifizierung nicht erfüllt, erlischt der Fä- higkeitsausweis mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rezertifizierung fällig wird. 8. Zuständigkeiten 8.1 SGNOR Die SGNOR ist zuständig für alle Belange im Zusammenhang mit der Durch- führung und Umsetzung des Fähigkeitsprogramms. Sie stellt ein Sekretariat mit der notwendigen Infrastruktur zur Verfügung und setzt die Kosten für die Erteilung des Fähigkeitsausweises bzw. die Rezertifizierung fest. 8.2 Weiter- und Fortbildungskommission der SGNOR Die Weiter- und Fortbildungskommission wird vom Vorstand der SGNOR be- stimmt. Sie ist zuständig für 1. Anerkennung und Ausschreibung der Kurse 2. Beurteilung der Gesuche und Erteilung der Fähigkeitsausweise 3. Anerkennung von Weiterbildungsstätten für den Fähigkeitsausweis Notarzt
4. Anerkennung von Notarztdiensten für die Absolvierung der geforderten Not-
5. Rezertifizierung der Fähigkeitsausweise. Rekursinstanz für alle Entscheidungen der Weiter- und Fortbildungskommis- sion ist der Vorstand der SGNOR. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage. 8.3 Weiterbildungsordnung der FMH Bei Fragen, für welche das vorliegende Programm keine Regelung enthält, ist die Weiterbildungsordnung (WBO) der FMH subsidiär anwendbar.
9. Übergangsbestimmungen 9.1
beantragen möchten, müssen die vollständigen Unterlagen bis 31. Dezember 2008 eingereicht haben.
9.2 Die bisherige Anerkennung der Weiterbildungsstätten und Notarztdienste
entfällt am 31. Dezember 2008. Die Weiterbildungsstätten haben die Möglichkeit in diesen 3 Jahren die Neuanerkennung gemäss Fähigkeits-programm Punkt 4 zu beantragen.
10. Inkrafttreten Der Zentralvorstand der FMH hat das Fähigkeitsprogramm in Anwendung von Art. 54 der WBO am 13. Oktober 2005 verabschiedet und per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Bern, 20.12.2005/pb WB-Programme/Notarzt/0512020 Notarzt d_def.doc
Swiss Catalogue of Learning Objectives of Medical Training for Prehospital Emergency Medicine Note: The listing is not intended to be comprehensive; it is intended to be representative of most frequent conditions with serious implications for patients Learning objectives assigned to symptoms assigned to diseases, injuries and poisoning for diagnostic skills for interventional skills airway, respiration, chest, airway and respiratory disorders airway, respiration, chest airway, respiration, chest
aspiration from mouth and throataspiration from mouth / throat of newborn
jaw and face emergencies, vital risks, obstruction of
foreign body in mouth, hypopharynx, trachea
blunt and sharp external laryngeal trauma (inclusive
fractures of cartilage and structural displacements)
tumour or abscess in pharynx, larynx and trachea
noninvasive mechanical ventilation(rapid sequence) intubation and other
upper airway managementsmechanical ventilation, modes of
anterior nasal tamponademetered dose inhalers, spacers and
haematothoraxrip fractures, flail chestaspiration, near drowningviral croup (pseudocroup, laryngitis subglottica)epiglottitisperinatal asphyxianewborn respiratory distress hypoxia of fetus
heart, blood pressure, pulse heart and vascular disorders heart, blood pressure, pulse heart, blood pressure, pulse venepuncture and intravenous
neonatal resuscitationadvanced life support of child and
adolescent (age adapted)fluid, volume, and blood replacement
(shock treatment)advanced trauma life support (primary
intraosseous infusionstopping haemorrhage (direct pressure,
heart failure, left and right ventricular failurepacemaker / internal defibrillator dysfunctioncardiac contusionpericardial tamponadeopen and closed traumatic vascular lesionsaortic dissectionabdominal aortic aneurysm
Swiss Catalogue of Learning Objectives of Medical Training for Prehospital Emergency Medicine (2) Note: The listing is not intended to be comprehensive; it is intended to be representative of most frequent conditions with serious implications for patients Learning objectives assigned to symptoms assigned to diseases, injuries and poisoning for diagnostic skills for interventional skills brain, head, face, neck, peripheral nerves brain and neurological disorders brain and neurological examination brain and peripheral nerves
assessment of consciousness by means of Glasgow
pupil, direct reaction to light and convergence
loss of consciousness/change of consciousness/blackout/coma
traumatic brain injury (epidural, subdural and
acute paralysis including hemiplegia, para- and tetraplegia
traumatic spinal cord lesion fractures and dislocations of spinewhiplash injuryGuillain-Barré syndromemyasthenia gravis
psychiatric problems, poisoning psychiatric disorders, addiction, poisonings psychiatric evaluation psychiatric intervention
evaluation of decision-making capacity in cognitively
aggressive and violent behaviour towards others
autoaggressive behaviour, risk of suicide
uncooperative or non-compliant patient with serious illness
sedative-,hypnotic-,anxiolytic-related disorderscarbon monoxide poisoningheroin overdoseantidepressants overdose
abdomen abdominal disorders abdomen abdomen
eliciting abdominal tenderness and rebound tenderness
pancreatitischolangitisincarcerated herniasmechanical ileusacute renal failurenephrolithiasispelvic fracturetorsion of testicleeclampsiapostpartum haemorrhage
extremities injuries of extremities extremities extremities care of external injuries (wounds, bleeding, burns, distorsion, dislocation,
examination of motor and sensitive system
stabilisation of fracture (without plaster)
Swiss Catalogue of Learning Objectives of Medical Training for Prehospital Emergency Medicine (3) Note: The listing is not intended to be comprehensive; it is intended to be representative of most frequent conditions with serious implications for patients Learning objectives assigned to symptoms assigned to diseases, injuries and poisoning for diagnostic skills for interventional skills skin manifestations disorders of skin, soft tissues, muscles
acute swelling and changing colour of limbs
toxic contact dermatitisangio-oedemagas gangrene
others others others others
unexpected, sudden death of unknown aetiology and
Swiss Catalogue of Learning Objectives of Medical Training for Prehospital Emergency Medicine (4) Note: The listing is not intended to be comprehensive; it is intended to be representative of most frequent conditions with serious implications for patients Learning objectives for pharmacological skills for skills in prehospital emergency medicine analgesics neuroleptics human and material resources skills of paramedics and other persons in a emergency medical
opiates (morphine, pethidine, tramadol, codeine)
sedatives and antianxiety drugs antiasthmatics human interactions on scene role of leader on scene and delegated responsibilities to
principles of triagecommunication with the police (patient identification, event
anticoagulants, fibrinolytics, haemostatics
reconstruction, protection of scene)communication with the fire brigade or other rescue teams
streptokinase, tissue-plasminogen-activator
muscle relaxation antidotes
communication with medical dispatch centre
medical documentation of missioncollaboration in situation with different emergency medical
environment environmental assessment (assessment of environment
including risk factors for fall)special environmental conditions: avalanches, landslide,
earthquake, floods, fire, high mountains, water, silo
transport antiepileptics
local algorithm for arrival in target hospitals in time (tactic
management of interhospital transfer of life-threatening patients
cardiovascular drugs
transport means, their benefits and their limitations
concise transmission of cases at hospital arrival
disaster
mangement of epidemiological disaster due to infections
disinfectants
prevention of epidemiological disaster due to infections
management of cold injuries in disaster situations
management of wounds in disaster situations
diuretics
management of splints in disaster situationsmanagement of psychiatric and psychological aspects in
hormones and metabolic drugs
management of chemical and biological accident
infusions
management of traffic mass disaster (road,rail, air)
crystalloids and colloidsglucose solutionslactated Ringer's solutionNaCI solutions
Anhang 2
National Advisory Committee for Aeronautics (NACA) – Score
Quellen: Tryba M, Brüggemann H, Echtermeyer V: Klassifizierung von Erkrankungen und Verletzungen in Notarztrettungssystemen. Notfallmedizin 1980; 6:725-27 Madler C, Jauch KW, Werdan K: Das NAW Buch - Praktische Notfallmedizin, 2. Auflage München 1998, p137 Weiss M, Bernoulli L, Zollinger A: Der NACA-Score. Anaesthesist 2001; 50:150-4
Kurzfassung Kriterien
Verletzungen und Erkrankungen geringfügiger Art, die keiner akuten ärztlichen Therapie bedürfen.
Verletzungen und Erkrankungen, die zwar einer weiteren Abklärung bzw. Therapie bedürfen, aber in der Regel keines stationären Krankhausaufent-haltes.
Verletzungen und Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Therapie bedür-fen, bei denen jedoch akut keine Vitalgefährdung zu erwarten ist.
Verletzungen und Erkrankungen ohne akute Le-
bensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer Vitalgefährdung nicht ausschliessen.
Erkrankungen und Verletzungen mit akuter Vitalge-fährdung, die ohne baldige Therapie wahrschein-lich letal enden, Transport in Reanimationsbereit-schaft.
Erkrankungen und Verletzungen, wo nach Wieder-herstellung der Vitalfunktionen oder erfolgreicher Reanimation die Patienten im Krankenhaus einge-liefert werden.
Bern, 20.12.2005/pb WB-Programme/Notarzt/0512020 Notarzt d_def.doc
APPENDIX TO THE C-ORAL-ROM QUARTERLY REPORT January-March 2002 APPPENDIX 1 Assessments for comparability within the multilingual corpora: notes to be added to the C-ORAL- ROM sampling structure and textual format Sampling Problems The difficulties with authorization in the public informal field have been the object of discussion in the Madrid meeting. Probably for this
Bericht "NZZ am Sonntag", 12. Juni 2005 Der Berg ruft, die Mediziner kommen Eine Schweizer Himalaja-Expedition will die Ursachen der Höhenkrankheit klären. Wen die Höhenkrankheit treffen wird, weiss im Moment noch keiner der fast 70Schweizer Alpinisten, die in den kommenden Wochen den 7546 Meter hohen MuztaghAta in Westchina erklimmen wollen - nicht zum Vergnügen, sondern um dieGehe