Heimbegehung luitpold _bericht 2 v_ 26.+27.04.2012

Lebenshilfe Bad Tölz-Wolfratshausen Geschäftsleitung Herr Gulder Prof.-Max-Lange-Platz 8 83646 Bad Tölz
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches
Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);
Träger der Einrichtung: Lebenshilfe Bad Tölz-Wolfratshausen

Geschäftsleitung: Herr Gulder
Prof.-Max-Lange-Platz 8
83646 Bad Tölz
www.lhtoelz.de

Geprüfte Einrichtung:
Wohnheim „Prinzregent Luitpold“
Bairawieser Str. 28
Appartementwohnen „Haus Kastenmüller“
Arzbacherstr. 5
„Haus Burgfrieden“
Buchener Straße 28 1/2
83646 Bad Tölz

In o.g. Einrichtung wurde am 26.04.2012 von 15:30-19:45 Uhr (Wohnheim), am
27.04.2012 von 13:15-15:45 Uhr („Haus Kastenmüller“) und am 27.04.2012 von 15:45-
19:15 Uhr („Haus Burgfrieden) eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.
Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:
Wohnqualität
Betreuung
Dokumentation
Umgang mit Medikamenten
Sie erreichen uns mit Stadtbus 2 Linie 9565, MVV Linie 379 Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten U:\LH Luitpold\Begehungen\Heimbegehung Luitpold (Bericht 2 V) 26.+27.04.2012.doc Hygiene Personal Qualitätsmanagement Mitwirkung Bauliche Gegebenheiten Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung:
Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Angebotene Wohnformen: Wohnbereich für geistig behinderte Menschen Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung: innerhalb der Einrichtung Teilstationäres Angebot zur Tagesbetreuung für Erwachsene nach dem Erwerbsleben T-E-NE (f. Externe) Therapieangebote: Physiotherapie Logopädie Angebotene Plätze: davon Haus Kastenmüller (Arzbacher Str.): Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): erfüllt Anzahl der auszubildenden Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3 Informationen zur Einrichtung

Die allgemeine Verwendung der Begriffe „Bewohner (BW), Mitarbeiter (MA)“ etc. in diesem Bericht ist geschlechtsneutral zu bewerten, und soll keinesfalls diskriminierend sein. Vielmehr soll dies einem ungestörten Textfluss beim Lesen dienen. Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Das Wohnheim „Prinzregent Luitpold“ war am Tag der Begehung (26.04.2012) voll belegt. Die Einrichtungsleitung und die anwesenden MitarbeiterInnen waren offen und kooperativ. Die Begehung verlief in einer guten Atmosphäre. Die Außenstellen „Haus Kastenmüller“ und „Haus Burgfrieden“ wurden am 27.04.2012 besucht, und waren ebenfalls voll belegt. In einer Wohngruppe (WG) konnte im Anschluss an das Abendessen bei einem Gruppengespräch eine teilnehmende Beobachtung stattfinden. Die BW gehen sehr offen auf Besucher zu und machen insgesamt einen zufriedenen Eindruck. In einer ebenerdigen Wohngruppe des Wohnheims befindet sich auch die Tagesbetreuung. Seit 2011 wird auch für Externe eine teilstationäre Tagesbetreuung für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (T-E-NE) angeboten. Die Tagesbetreuung startet um 8:00 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück. In der Tagesbetreuung werden neben den Beschäftigungsangeboten und Mahlzeiten zusätzlich wöchentlich wechselnde Angebote geplant und durchgeführt, wie z. B. Ausflüge, Einkaufe, Spaziergänge, etc. Zur Erweiterung der Räumlichkeiten wurde ein Wintergarten angebaut. Der Anbau ist sehr gelungen. Die räumliche Situation hat sich deutlich verbessert. Die BW haben einen Zugang zu einer ebenfalls großen Terrasse, die gerne genutzt wird. Im Anschluss daran befindet sich ein großes Hochbeet. Die Dokumentation der Tagesbetreuung erfolgt über ein Übergabe-Buch, die Anwesenheitslisten sowie über das PC gestützte Dokumentationssystem „Perseus“. Das Team der Tagesbetreuung ist bei der Besprechung für die Förderdokumentation eingebunden. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit der entsprechenden Wohngruppe des BW statt. Die BW können jederzeit bei Bedarf Wünsche äußern. Die letzte Wahl der Bewohnervertretung fand zwischenzeitlich am 06.06.2012 statt. Sie
besteht aus fünf Mitgliedern. Vier BW wurden in ihrem Amt bestätigt, wobei insgesamt
zehn Kandidaten zur Auswahl standen und auch gewählt wurden. Es finden regelmäßige
(monatlich) Sitzungen statt. Protokolle sind vorhanden. Die Zusammenarbeit mit dem
Elternbeirat funktioniert. Am 06.03.2012 fand die Bewohnerversammlung statt. Die
ehemalige Vorsitzende wurde in ihrem Amt bestätigt und nimmt auch dieses Jahr wieder
am Oberbayrische Treffen der Heimbeiratsräte (am Starnberger See) statt.
Persönliche Gespräche konnten mit vier Vertretern geführt werden. Dabei entstand der Eindruck, dass die Bewohnervertretung von den BW geschätzt und angenommen wird. Sie wird von den MA und der Einrichtungsleitung wertschätzend mit eingebunden. Bezüglich der Kontaktgestaltung zwischen den MA und BW wurden in allen
Wohngruppen und Außenwohngruppen Gespräche mit den MA und BW geführt. Die
Einrichtung macht durchwegs einen positiven Eindruck und es wurde deutlich, dass die
BW im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stehen. Insgesamt ist aufgefallen, dass ein
sehr vertrautes offenes Gesprächsklima im Umgang mit den Bewohnern herrscht. Die MA
gehen sehr empathisch und respektvoll auf die Bewohner zu.
In punkto Selbstbestimmung konnte im Gespräch mit den MA und BW erörtert werden, dass in den wöchentlich stattfindenden Gruppen- bzw. Bewohnerbesprechungen aktuelle Themen besprochen werden. Hierbei achten die MA gezielt darauf, dass jeder BW zum aktuellen Thema eine Aussage trifft und zudem eigene Wünsche/Anregungen einbringt. [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] In der Leistungsvereinbarung wurde bereits 08/2011 vereinbart, dass mindestens 15 % des Personals Pflege-Fachkräfte sein sollten. Bei Neueinstellungen wurde die wachsende Pflegebedürftigkeit ausreichend berücksichtigt, es sind zum Zeitpunkt der Begehung 26% Pflegefachkräfte im Haus. Die Oberland Werkstätten (OLW) haben die Mitnahme der Medikamente der BW nicht mehr befürwortet und stellen und verabreichen die verordneten Arzneimittel nun in eigener Verantwortung. Es wurde diesbezüglich von der OLW eine Verfahrensanweisung im Rahmen der Zertifizierung (ISO 9001) erstellt und verabschiedet, um die Qualität der Leistung schriftlich zu fixieren. Alle notwendigen Dauer- und Notfallmedikamente der BW werden mit den erforderlichen aktuellen ärztlichen Verordnungen vorgehalten. Die Medikamente müssen in den OLW selbstverständlich ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Die Doppelführung erfordert eine sehr gut funktionierende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den OLW und dem Wohnheim. Die OLW war sehr kooperationsbereit und hat der FQA auch die Verfahrensanweisung zur Medikamentenausgabe zur Verfügung gestellt. Ziel ist seitens der OLW mehr Sicherheit in der Durchführungsverantwortung zu erreichen. Bei der letzten Begehung wurde festgestellt, dass in zwei Doppelzimmern ein Raumteiler
(Trennwand) eingebaut wurde. Nach baurechtlicher Abklärung wurde die Möglichkeit eine
Schiebetüre zur Abtrennung des Zimmers in zwei Räume zu Nutzen, durch eine Sperre
unmöglich gemacht. Die Zimmer werden weiterhin als Doppelzimmer mit Raumteiler
genutzt, jedoch nicht als eigenständige Zimmer getrennt.
III.
Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)

Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach
Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt

[Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1 Qualitätsbereich: Umgang mit Medikamenten III.1.1 Sachverhalt Die Aufbewahrung der Arzneimittel wurde in den einzelnen Stationszimmern der Wohngruppen stichprobenartig überprüft. Dabei wurde im Wohnheim folgendes festgestellt:
In 3 Wohngruppen werden die Medikamente von der Apotheke gestellt geliefert, während in einer Wohngruppe auf deren Wunsch wöchentlich selbst gestellt wird. Alle verwendeten Medikamente stehen zusätzlich in Originalverpackung mit Beipackzettel in geringer Menge zur Verfügung. In der Wohngruppe, in der selbst gestellt wird, wurde kein Mangel festegestellt. Für einem BW wurde eine Lamisil Creme (Antimykotikum) und Betaisodona Salbe aufbewahrt. Es lag keine ärztliche Verordnung vor bzw. war nicht eindeutig nachvollziehbar. In einer anderen WG wurde bereits eine Dermatop Salbe und Lamisil Creme entsorgt, da sie abgesetzt bzw. abgelaufen war, jedoch wurde das Verordnungsblatt noch nicht aktualisiert. Bei der Aufbewahrung der Arzneimittel im „Haus Burgfrieden“ wurden bei der
stichprobenartigen Überprüfung folgende Mängel festgestellt:
Für einen BW wurde Novaminsulfon 500 mg vorrätig gehalten, obwohl keine ärztliche Verordnung vorlag. Diclofenac (Diclo KD 75 akut) war als Bedarfmedikament ärztlich angeordnet. Die vorrätigen Arzneimittel waren jedoch nur bis 10/2011 verwendbar. Scheinbar wurde seit diesem Zeitpunkt kein Bedarf mehr verabreicht. Die Verabreichung der Bedarfmedikation ist in der Dokumentation nur über den „Aktivitätenverlauf“ nachvollziehbar. Bei einem weiteren BW wurde ein bis 03/2012 verwendbares Lorazepam (1 mg) vorrätig gehalten. III.1.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtungen sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3 Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Es wird dringend empfohlen, Medikamente die nicht mehr benötigt werden, zeitnah abzusetzen und Vorräte regelmäßig auf ihr Verwendbarkeitsdatum zu überprüfen. Abgelaufene Medikamente sind über die Kooperationsapotheke zu entsorgen und rechtzeitig nachzubestellen. Die Verordnungsblätter sollten dem aktuellen Stand entsprechen. Bei dem Umstieg auf ein neues PC gestütztes Dokumentationssystem wird empfohlen darauf zu achten, dass die Verabreichung der Bedarfsmedikation nachvollziehbar dargestellt werden kann. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist

Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der
Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1
PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt

IV.1 Qualitätsbereich: Bauliche Gegebenheiten
IV.1.1 Sachverhalt
Insgesamt sind die Einstiege der Duschwannen im „Haus Burgfrieden“ zu hoch. Bis auf eine Bewohnerin sind alle noch körperlich in der Lage diese Barriere zu meistern. Eine Bewohnerin kann jedoch nur noch während der Tagesbetreuung im Wohnheim duschen. Es wurde bereits 2009 geplant zumindest eine ebenerdige Dusche im Haus einzurichten. Bei einer geplanten Renovierung sollte insgesamt die Modernisierung der sanitären Anlagen berücksichtigt werden. Wie bereits im Begehungsbericht vom 10.06.2010 gefordert wird jedoch darauf hingewiesen, dass wenigstens eine barrierefreie Dusche für die Bewohnerin eingerichtet werden sollte, die ansonsten nicht mehr in der Lage ist, sich in der Außenwohngruppe zu duschen. IV.1.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). IV.1.3 geplante Anordnung der FQA zur Abstellung des Mangels bzw. erneute Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels Im Haus Burgfrieden ist eine barrierefreie Dusche einzurichten. Festgestellte erhebliche Mängel

Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art.
11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art.
13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen
Mängel festgestellt.

VI. Veröffentlichung des Prüfberichts
Gemäß Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG sind die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellten Prüfberichte der FQA in geeigneter Form zu veröffentlichen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde uns mitgeteilt, dass dieser Prüfbericht durch mit Zustimmung des Trägers auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht wird. Der zuständigen Behörde kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die zum Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt worden sind. Sofern der Prüfbericht 2 auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht wird, wird die Gegendarstellung als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht.
VII. Hinweis
Die Prüfung erfolgte nach dem Prüfleitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und dem Gesetz zur Regelung der
Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung, kurz Pflege- und
Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), vom 08. Juli 2008 (GVBl 2008, S. 346 Gliederungs-Nr.
2170-5-A). Der Ergebnisbericht gibt ausschließlich den zum Zeitpunkt der Begehung
festgestellten Zustand wieder.
Die Einrichtung, die Regierung von Oberbayern, der Bezirk Oberbayern, die
Bewohnervertretung sowie die Abteilung 6 – Humanmedizin beim Landratsamt Bad Tölz-
Wolfratshausen erhalten einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme.
VIII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch einlegt wird: Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterfertigten Landratsamt in 83646 Bad Tölz, Prof.-Max-Lange-Platz 1 einlegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 80335 München, Bayerstr. 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. In der Klage muss der Kläger, der Beklagte (Freistaat Bayern) und der Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet werden, ferner soll ein bestimmter Antrag gestellt und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben werden. Der Klageschrift soll dieser Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 80335 München, Bayerstr. 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. In der Klage muss der Kläger, der Beklagte (Freistaat Bayern) und der Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet werden, ferner soll ein bestimmter Antrag gestellt und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben werden. Der Klageschrift soll dieser Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) vom 22.06.2007 (GVBl S. 390, BayR S. 34-1-I) wurde im Bereich des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ein Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung eröffnet. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. Mit freundlichen Grüßen

Source: http://www.lra-toelz.de/fileadmin/pdf/Behoerdenleistungen/Gesellschaft_Familie/Pruefberichte_Heimaufsicht/2012/Heimbegehung_Luitpold_Bericht_2V_26__27_04_2012.pdf

Microsoft word - parkinson's research study rewrite 13 jcw doc.rtf

Instability of Syllable Repetition in Parkinson’s disease: Influence of levodopa and DBS  Skodda, S., Flasskamp, A., Schlegel, U. (2010). Instability of syllable repetition in Parkinson’s disease—influence of levodopa and deep brain stimulation. Movement Disorders, 26(4) : 728-730. Background of the Study Patients with Parkinson’s disease (PD) often develop alterations of sp

New protocol

New Protocol Question & Answer Death in the Field p. 13 & 14 What if the patient meets all 4 of the presumptive signs of death but does not meet any conclusive signs of death? Section II A, B and C shall stand as written and the paramedic should refer to 1.4 Section III “Discontinuance of CPR”. All of Section III shall apply in the case with the exception of the Discla

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