Wann und wie dürfen sportlerinnen und sportler medikamentös behandelt werden?
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Wann und wie dürfen Sportlerinnen und Sportler medikamentös behandelt werden?
Bruno Müllera, Matthias Kambera,b, Matthias Struplerc
a Fachkommission für Doping-Bekämpfung, Geschäftsstelle, Swiss Olympic Association, Bern/Ittigenb Fachbereich Dopingbekämpfung, Bundesamt für Sport, Bern/Ittigen, c Schweizer Paraplegiker-Zentrum, Nottwil
Einführung Quintessenz
Doping ist nach der diesjährigen «Skandaltour»
b In der Dopingliste aufgeführte Wirkstoffe und Methoden sind für Sport-
de France wieder in aller Munde, und es stellt
treibende verboten (sämtliche Informationen unter: www.dopinginfo.ch).
sich die Frage, ob Allgemeinärzte/-innen Kennt-
b In medizinisch klar begründeten Fällen können für Behandlungen Ausnahme -
nisse von Antidoping und Doping haben und
bewilligungen zu therapeutischen Zwecken (ATZ) angefordert werden.
Richt linien und Gesetzgebungen in Sachen Do-ping kennen müssen. Anhand von drei Fällen
b In Abhängigkeit vom verwendeten Medikament ist ein vereinfachtes Ver-fahren (Beta-2-Agonisten, Glukokortikoide, sofern nicht systemisch verabreicht)
aus der Praxis wird gezeigt, dass diesbezügliches
oder ein aufwendiges Standardverfahren erforderlich (alle anderen verbotenen
Unwissen zu Problemen führen kann oder wie
sich diese Probleme vermeiden lassen.
b Die Athleten/-innen sind selbstverantwortlich für ihre Bewilligung verwen-de ter Substanzen oder Methoden. Ausnahmebewilligungen zu
b Es ist allen Ärzten/-innen untersagt, Dopingsubstanzen zur Leistungs -
therapeutischen Zwecken (ATZ)
steigerung abzugeben oder bei der Anwendung von verbotenen Methodenmitzuwirken (z.B. die Abnahme und Lagerung von Blut für Blutdoping).
Die in der Dopingliste aufgeführten Wirkstoffe
Sportmediziner/innen riskieren bei Dopingfällen Sorgfaltspflichtverletzungen
und Methoden sind für Sporttreibende grund-
oder gar die Aberkennung von Berufstiteln.
sätzlich verboten. In medizinisch klar begründe-ten Fällen können für Behandlungen Ausnahmen
gemacht werden. Es ist dazu eine Ausnahme-bewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)
When and how can sportspeople be given
erforderlich. Die ATZ unterstehen einer interna-
medical treatment?
tionalen Kontrolle durch die World Anti-DopingAgency (WADA).
b The active substances and methods contained in the doping list are prohib-
Zur Gewährung einer ATZ muss ein von einem
ited for sportspeople (full information at www.dopinginfo.ch).
Allgemein-, Spezial- oder Sportarzt diagnostizier -
b In cases with clear medical justification therapeutic use exemptions (TUE)
tes und behandlungsbedürftiges Leiden vorliegen,
can be requested for therapeutic purposes.
und es dürfen keine Therapiealternativen zu denverbotenen Substanzen vorhanden sein. Zudem
b Depending on the drug employed, a simplified procedure (beta-2-agonists,
muss gewährt sein, dass dem Athleten durch
glucocorticoids provided they are not administered systemically) or a costly
eine Nichtbehandlung gesundheitliche Nachteile
standard procedure (all other banned substances) is required.
b Sportspeople are personally responsible for obtaining TUE.
ATZ-Anträge müssen auf einem offiziellen undvollständig ausgefüllten Formular der Fachkom-
b All medical doctors are prohibited from administering doping substances toenhance performance or from lending assistance in the use of banned methods
mission für Dopingbekämpfung (FDB) von Swiss
(e.g. harvesting and storage of blood for blood doping). In cases of doping physi-
Olympic oder dem zuständigen internationalen
cians specialising in sports medicine risk the charge of breaching duty of care
Sportverband eingereicht werden. Die Formu-
or even professional disqualification.
lare finden sich unter anderem auf der Website:www.dopinginfo.ch.
CME zu diesem Artikel finden Sie auf S. 847 oder im Internet unter www.smf-cme.ch.
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Wer benötigt eine Bewilligung?
Das vereinfachte Verfahren gilt für:– Beta-2-Agonisten (Formoterol, Salbutamol,
In der Dopingliste aufgeführte Wirkstoffe sind für
Salmeterol und Terbutalin zur Inhalation) in
alle Sporttreibenden verboten. Eine unmittel-
bare ATZ benötigen aber nur Athletinnen und
– Glukokortikoide, sofern nicht systemisch,
Athleten, die einem registrierten Athleten-Kon-
son dern inhalativ, peritendinös, intraarti-
trollpool angehören (Registered Testing Pool,
kulär, periartikulär und peridural angewen-
det, und zwar nur für Wettkampfphasen (aus-
len und internationalen Spitzenathleten/-innen.
serhalb von Wettkämpfen ist die systemische
Internationale Spitzenathleten/-innen gehören
dem RTP des jeweiligen internationalen Sport-
verbandes an und reichen das Begehren beimzuständigen Verband ein, nationale Athleten/
Das Standardverfahren gilt für alle anderen in
-innen, die dem RTP des nationalen Sport-
der Dopingliste aufgeführten Wirkstoffe und Me-
verbandes angehören, bei der FDB von Swiss
thoden. Standardanträge müssen zusammen mit
den relevanten medizinischen Unterlagen min-
Eine elektive Behandlung darf erst dann vorge-
destens 21 Tage vor dem Beginn einer elektiven
nommen werden, wenn eine Bewilligung vorliegt.
Behandlung eingereicht werden oder aber un-
Bei notfallmässiger Behandlung muss ein ATZ-
mit telbar nach einer Notfallbehandlung. Eine
Antrag unverzüglich an die Intervention weiter-
aus drei Spezialärzten/-innen zusammenge-
Für die Mehrheit der Sporttreibenden, die keinem
der Regel innerhalb von 20 Tagen schriftlich zu
der beiden Kontrollpools angehören (Nicht-RTP-
Handen des Athleten über den Antrag und erteilt
Athleten/-innen, «domestic athletes»), gelten die
diesem ein sogenanntes «approval» oder eine
Verbote ebenfalls, und auch bei diesen Athleten/
Ablehnung. Im Falle einer Ablehnung erfolgt
-innen dürfen verbotene Wirkstoffe nur in medi-
eine Begründung. Sämtliche Unterlagen gelan-
zinisch begründeten Fällen eingesetzt werden.
gen als Kopie an die WADA, die eine Aufsichts-
Ein ATZ-Antrag muss aber, aus organisatori-
funktion wahrnimmt und in Einzelfällen zusätz-
schen Gründen und um eine Überlastung des
Systems zu verhindern, nicht vorgängig einge-
Die Anträge für vereinfachte Verfahren müssen
reicht werden. Bei einem Verdacht auf Miss-
von Athlet und Arzt unterschrieben werden und
brauch oder bei einem positiven Dopingtest kann
gelten erst beim Einreichen eines vollständig aus -
die FDB aber jederzeit das Einreichen einer ATZ
gefüllten offiziellen Formulars als bewilligt. Die
FDB lässt dem Athleten eine kurze schriftliche
Wie bringt man nun in Erfahrung, ob ein Athlet
Bestätigung zukommen. Medizinische Unterlagen,
dem Kontrollpool angehört? Der Kontrollpool,
wie z.B. Spirometrie-Befunde, müssen nicht ein-
der seit 2006 besteht, umfasst zur Hauptsache
gereicht werden. Die ATZ-Arbeitsgruppe vertraut
die Spitzenathleten/-innen auf nationalem und
auf die Korrektheit der Diagnose, ist allerdings
internationalem Niveau. Prinzipiell sind die Sport-
befugt, zur Prüfung eines Begehrens die medizi-
verbände für die Zuteilung in diesen Pool zustän -
nischen Daten einzufordern. In Einzelfällen kann
dig, dies erfolgt in der Regel im Austausch mit
die ATZ-Arbeitsgruppe vereinfachte Verfahren –
der FDB. Ebenso obliegt die Informationshoheit
die beim Einreichen in der Regel bereits als be-
den Verbänden. Alle Kontrollpool-Athleten/-innen
willigt gelten – nachträglich ablehnen.
müssen vom Verband über die Zugehörig
ihres Pools orientiert werden. Für Spitzenathle-ten/-innen ist es zuweilen schwer festzustellen,
Häufige Probleme bei
ob sie einem Pool des internationalen oder des
Ausnahmebewilligungen
nationalen Verbandes angehören. Im Zweifelsfallmüssen sie sich direkt mit ihren Verbandsver-
Die ATZ-Arbeitsguppe sieht sich im wesentlichen
antwortlichen in Verbindung setzen. Weiterfüh-
ren de Informationen zu den nationalen Kontroll-
Hauptproblem stellt die Dopingliste als solche
pools sollen demnächst auf der obgenann ten Web-
dar, denn sie müsste sich strikter auf Substanzen
beschränken, die einen leistungssteigernden Ef-fekt auch tatsächlich erbringen. Heutzutage wirdeine Substanz dann in der Dopingliste aufge-
Ausnahmebewilligungen
führt, wenn mindestens zwei der drei Kriterien
zu therapeutischen Zwecken (ATZ),
erfüllt sind: nachgewiesene oder potentielle
vereinfachtes und Standardverfahren
Leistungs steigerung, nachgewiesene oder poten-tielle Gesundheitsgefährdung für die Athleten/
Es gibt zwei verschiedene ATZ-Verfahren, das auf-
-innen und «ethische Bedenken» (Verstoss gegen
wendigere Standardverfahren und ein sogenann-
den «Spirit of Sport») [3]. Aufgrund dieser Krite-
rien könnten Cannabis, Beta-2-Agonisten und
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nicht-systemisch verabreichte Glukokortikoide
besondere Vorsicht gebotenen, wenn von einer
ohne weitere Konsequenzen für den Sport von
Monotherapie auf ein Kombinationspräparat um-
der Liste gestrichen werden [1]. Gerade diese
gestellt wird, sofern dieses ein Diuretikum be-
drei genannten Substanzklassen verursachen
einen überaus hohen Aufwand an Zeit, Personal
Zu Unsicherheiten führen des öfteren Infusions-
und Kosten. Die FDB setzt sich daher bei der
behandlungen. Solche sind selbstverständlich ver-
WADA regelmässig für entsprechende Revisionen
boten, sofern auf der Dopingliste aufgeführte
der Dopingliste ein. Fehlende medizinische Daten
Substanzen verabreicht werden. Gestattet sind
bereiten bei Standardanträgen ebenfalls grosse
sie ausschliesslich, wenn sie bei medizinischer
Probleme: Der aus Spezialärzten/-innen zusam-
Behandlung eingesetzt werden. So ist beispiels-
mengesetzten ATZ-Arbeitsgruppe muss es näm-
weise die Verabreichung von Venofer® im Falle
lich möglich sein, aus den eingereichten Daten
eines dokumentierten Eisenmangels unproblema-
sowohl die Diagnose als auch die Indikation zur
tisch. Diskutabel sind dagegen Rehydratations-
Behandlung nachzuvollziehen. Oft fehlen zudem
behandlungen und parenterale Ernährungen oder
die Unterschriften auf den Anträgen, was das
Supplementationen. Anschliessend an die Olym-
pischen Spiele in Turin hat das internationale
Medikamente werden stets für einen befristeten
Sport schiedsgericht in einem entsprechenden
Zeitraum bewilligt. Nach Ablauf der entsprechen -
Streit fall der österreichischen Olympiadelegation
den Frist müssen Verlängerungsgesuche ein ge-
festgehalten, dass eine intravenöse Infusionsbe-
reicht werden, sofern die Therapie fortgesetzt
handlung einer ärztlichen Indikation bedarf und
werden muss. Diese Gesuche müssen wie die
medizinisch korrekt durchgeführt werden muss.
ersten Gesuche auf einem offiziellen und voll-
Das setzt voraus, dass Infusionen nur von ärzt-
ständig ausgefüllten Formular der FDB oder dem
lichem Personal durchgeführt werden dürfen und
zuständigen internationalen Sportverband ein-
damit der Selbstbehandlung von Athleten/-innen
gereicht werden. Einfache ärztliche Verlaufs-
entgegengewirkt wird. Entsteht der Verdacht, dass
berichte an die FDB mit der Bitte um Verlänge-
eine intravenöse Infusion keine medizinisch ge-
rechtfertigte Behandlung darstellt, so kann die zu-
Bei einer vorgesehenen Behandlung mit Methyl -
ständige Anti-Doping-Behörde eine Untersuchung
phenidat (Ritalin®) stellt sich zusätzlich die Frage,
einleiten und zusätzliche Unterlagen einfordern.
ob die Behandlung für den Wettkampf abgesetzt
Das Verbot intravenöser Infusionen soll keine
werden könnte. Weil Methylphenidat lediglich
medizinisch gerechtfertigten Therapien ein-
im Wettkampf verboten ist, bedarf es prinzipiell
schrän ken, vielmehr die Manipulation bei Blut-
keiner Ausnahmebewilligung, sofern Methylphe-
kontrollen (Blutverdünnung, Blutdoping) verhin-
nidat einige Tage vor einem Wettkampf abgesetzt
dern. Zudem sollen Ärzte/-innen und Sportler/
wird. Da aber aufgrund der heutigen Datenlage
innen dazu gebracht werden, Infusionen nicht
unklar ist, wie lange Methylphenidat im Urin nach-
weisbar bleibt, und für diese verbotene Substanz
Verwirrung schafft seit der Einführung des Kon-
beim Nachweis geringster Spuren die Doping-
trollpools die Frage, welche Athleten/-innen für
probe positiv gegeben wird (kein «cut-off» in der
verbotene Substanzen Bewilligungen einholen
Analytik wie z.B. bei Cannabis oder Ephedrin),
müssen. Wie erwähnt, sind ATZ nur für Athle-
empfehlen wir, für Athletinnen und Athleten im
tinnen und Athleten im registrierten Athleten-
registrierten Kontrollpool bei sämtlichen Behand -
Kontrollpool obligatorisch. Alle Athleten/-innen
lungen mit Methylphenidat eine ATZ einzuholen.
müssen dabei selber wissen, ob sie einem Pool
Einen hohen Arbeitsanfall verursachen neuer-
angehören. Informationsgeber ist der zuständige
dings auch Diuretika. Diese gelangen heute deut-
Sportverband. Alle anderen Athleten/-innen müs-
lich häufiger in der Differenzialtherapie der arte -
sen bei Verwendung einer verbotenen Substanz
riellen Hypertonie zur Anwendung. Insbesondere
zwar die Kriterien einer ATZ erfüllen, die An-
aufgrund der ALLHAT-Studiendaten haben Diure -
träge jedoch sind nicht vorgängig einzureichen.
tika an Bedeutung gewonnen [2]. Zudem sind
Praktischerweise gehen sogenannte «domestic
Diuretika Bestandteil zahlreicher Kombinations-
athletes» mit den behandelnden Ärzten/-innen
therapeutika, was ebenfalls zu einer grösseren
die Kriterien einer ATZ durch. Sind die entspre-
Verwendung geführt hat. Für Sporttreibende
chenden Kriterien erfüllt, so darf die verbotenen
sind Diuretika grundsätzlich verboten. Da sie ein
Substanz ohne vorgängige Gewährung einer ATZ
maskierendes Potential haben, werden sie als
eingesetzt werden. Bei Unsicherheiten können
«First-line»-Therapie nicht bewilligt; erst ab Stufe
ATZ-Anträge eingereicht werden, die dann wie
drei in der Differentialtherapie der Hypertonie
diejenigen der Kontrollpool-Athleten/-innen be-
(z.B. zusätzlich zu einem Kalziumantagonisten
handelt werden. Wird ein entsprechender Athlet
und einem ACE-Hemmer oder einem Sartan). Nur
in einer Dopingprobe positiv auf eine verbotene
in begründeten Ausnahmefällen wird dem Einsatz
Substanz getestet, muss auf Verlangen der FDB
von Diuretika ab der zweiten Behandlungsstufe
hin nachträglich ein ATZ-Gesuch eingereicht wer-
zugestimmt (z.B. bei Kontraindikationen für an-
den. Dieses etwas komplizierte Vorgehen hat sich
dere Medikamentengruppen). Ärzten/-innen ist
aus administrativen Gründen aufgedrängt, da bei
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fehlender Restriktion die ATZ-Arbeitsgruppe mit
Anträgen von Athletinnen und Athleten aus dem
Im Jahr 2006 wird ein Handballer im Anschluss
an ein Nationalliga-A-Spiel positiv auf Hydrochlo -
Ein Nicht-RTP-Athlet (domestic athlet), der inner -
ro thiazid getestet. Der Athlet verfügt über keine
halb einer Saison aufsteigt und z.B. internatio-
Bewilligung für diese Substanz. Er leidet unter
nale Wettkämpfe bestreitet, muss an die entspre -
einer Hypertonie, die mit Diovan® nur unzurei-
chende Instanz einen ATZ-Antrag stellen. Dies ist
chend kontrolliert werden konnte, weswegen dem
ab und zu bei Junioren-Athleten/-innen der Fall.
Athleten vom zuständigen, von Swiss Olympic
Ein nationaler Athlet, der auf das internationale
akkreditierten Sportmediziner das Kombinations -
Parkett wechselt, muss sich erkundigen, ob er
präparat Co-Diovan® verschrieben worden ist.
eine ATZ beim internationalen Verband einzu-
Nach dem Dopingtest reicht der Athlet zusammen
mit dem behandelnden Arzt einen Standardan-trag ein. Der Fall wird – wie bei positiven Test-ergebnissen üblich – an die Disziplinarkammervon Swiss Olympic weitergereicht, die nur einen
Praktische Probleme bei drei Fällen
Tadel, nicht aber eine Sperre ausspricht; dies
mit Ausnahmebewilligungen
auch deshalb, weil der behandelnde Arzt sofortseinen Fehler eingestand, die volle Verantwor-
tung übernahm und bei den Abklärungen sich
Ein 20jähriger Ruderer leidet bei familiärer Be-
kooperativ zeigte. Zudem trat der Athlet noch
las tung väterlicherseits unter einer beginnenden
vor der Urteilsverkündung aus dem aktiven Lei-
Male-type-Alopezie. Er konsultiert einen Derma-
stungs sport zurück. Die WADA jedoch zieht
tologen, der die Diagnose sichert und zu einer
diesen Fall an das internationale Sportschieds-
Therapie mit Propecia® rät. Der Athlet weist dar-
gericht in Lausanne weiter. Das definitive Urteil
auf hin, dass er aktiver Ruderer ist und somit
lautet: einjährige Sperre für den Athleten. Zusätz -
dem Dopingstatut untersteht. Der Dermatologe
lich regt die WADA bei Swiss Olympic Associa-
informiert den Athleten dahingehend, dass Pro-
tion an, dem zuständigen Sportarzt das Quali-
pecia® keinerlei leistungssteigernde Wirkstoffe
beinhalte; es sei daher undenkbar, dass Propecia®für den Leistungssport verboten sei. Auch aktives
Schlussfolgerungen aus Fall 2
Nachfragen bringt den Kollegen nicht zur Mei-
Wird Hydrochlorothiazid verschrieben, bedarf
nungsänderung. Der Athlet lässt sich das Medi-
es eines Standardantrages. Wie erwähnt werden
kament ausstellen, konsultiert vorsichtshalber
Thiazide von der ATZ-Kommission nie als «First-
aber noch die Online-Medikamentendatenbank
line»-Therapie bewilligt, sondern erst ab Stufe 3
der Website www.dopinginfo.ch (siehe unten):
in der Differentialtherapie der Hypertonie.
Der Wirkstoff Finasterid in Propecia® ist in der
In diesem Falle ergaben sich negative Aus-
wirkungen sowohl für den Athleten (einjährigeSperre) als auch für den Arzt. Letzterer beging eine
Schlussfolgerungen aus Fall 1
Sorgfaltspflichtverletzung, da er als Sportmedi-
Wird die auf der Dopingliste verschriebene Sub-
ziner die Doping-Gesetzgebung kennen muss. Ihm
stanz Finasterid verschrieben, muss durch den
drohte eine Abererkennung des Swiss-Olympic-
Athleten sowie durch den behandelnden Arzt ein
Association-Qualitätslabels und somit faktisch ein
Standardantrag bei der FDB von Swiss Olympic
Berufsverbot. Die FDB ist aber dem Antrag der
eingereicht werden. Dabei bedarf es eines kurzen
WADA nicht gefolgt. Sie hat den behandelnden
spezialärztlichen Berichts (durch einen Dermato -
Arzt verwarnt, nicht aber die Aberkennung oder
logen) sowie – in aller Regel – einer Photodoku-
Suspendierung des Qualitätslabels beantragt.
mentation. In begründeten Fällen erteilt die ATZ-Kommission eine Bewilligung. Allerdings drängt
die WADA auf eine Verschärfung dieser «schwei-
Ein Eishockeyspieler der Nationalliga, ein Athlet
zerischen» Praxis. Sie und andere internationale
also, der dem Kontrollpool angehört, wird posi-
Sportverbände wollen keine Ausnahmebewilli-
tiv auf Budesonid getestet. Eine Bewilligung für
gun gen für Finasterid mehr zulassen.
diese Substanz liegt nicht vor. Offensichtlich aber
Es ergeben sich keinerlei negative Konsequenzen,
leidet der Sportler unter einem behandlungs-
da der Athlet als Hauptverantwortlicher seiner
bedürftigen Asthma. Der Athlet reicht nachträg-
Verpflichtung nachgekommen ist, nämlich sicher -
lich einen Antrag ein (vereinfachtes Verfahren).
zustellen, dass er keine verbotene Substanz ein-
Dieser ist vom zuständigen Mannschaftsarzt
nimmt oder anwendet. Der Arzt hat in diesem
unterschrieben und etwas älteren Datums, so
Fall prinzipiell nicht die Verpflichtung abzuklä-
dass der Eindruck entsteht, der Antrag sei noch
ren, ob Finasterid im Sport verboten ist. Aller-
vor dem Dopingtest erstellt, wenn auch nicht
dings wäre er gut beraten, darauf hinzuweisen,
eingereicht worden. Recherchen ergeben, dass
dass er die entsprechenden Regelungen nicht
das Datum nicht mit dem effektiven Erstellen des
Antrages übereinstimmt, der Antrag wurde rück-
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datiert, um den Athleten vor Unannehmlichkei-
ten zu bewahren. Der Fall wird an die Diszipli-
– Medizinische Abklärungsunterlagen nicht ein-
narkammer von Swiss Olympic weitergereicht.
Diese spricht eine Verwarnung ohne Sperre aus.
Unangenehmer aber sind die Konsequenzen für
– Schriftliche Bestätigung zuhanden der Athle-
den Mannschaftsarzt, der einem Verfahren sei-
tens des kantonalen Ärzteverbandes (falsches
– In Ausnahmefällen werden medizinische Un-
Zeug nis) unterzogen und in der Folge auch ver-
terlagen von der ATZ-Arbeitsgruppe nachge-
Schlussfolgerungen aus Fall 3 Ausnahmebewilligung zu therapeutischen
Für die inhalative Anwendung von Glukokorti-
Zwecken, Standardverfahren
koiden und Beta-Agonisten ist eine ATZ-Bewil-
– Offizielles, ausführliches Formular (herunter-
ligung (vereinfachtes Verfahren) erforderlich.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass eine
adäquate Abklärung (Anamnese, Spirometrie,
– Medizinische Abklärungsunterlagen einrei-
Provokationstests) durchgeführt worden ist. Die
entsprechenden Testergebnisse müssen nicht
mehr eingereicht werden, können von der ATZ-
– Beurteilung durch die ATZ-Arbeitsgruppe
Arbeitsgruppe aber jederzeit erfragt werden. Mit
– Schriftliche Bestätigung zuhanden der Athle-
seiner Unterschrift bürgt der zuständige Arzt
dafür, dass tatsächlich ein objektivierbares Asth -
– Im Fall einer Ablehnung: schriftliche Begrün-
ma sowie eine Behandlungsindikation vorliegen.
– Kopie der Unterlagen an die WADA (Auf-
Online-Medikamentendatenbank Ausnahmebewilligung zu therapeutischen
Mitte März 2006 konnte eine Online-Medikamen -
Zwecken: Welcher Athlet richtet sich
tendatenbank auf der Website www.doping info.ch
an welche Instanz?
in Betrieb genommen werden. Diese Datenbank
– Internationale Athleten/-innen: ATZ-Antrag an
bereits 20 000mal benutzt und verzeichnet täg-
– Nationale Athleten/-innen des registrierten
lich 67 Anfragende. Ende 2006 wurde die Da-
Kontrollpools (Registered Testing Pool, RTP):
tenbank modifiziert, so dass nun auch eine nicht
korrekte Medikamenten-Schreibweise zu positi-
ven Such ergebnissen führt. Anfang Januar 2007
– Nationale Athleten/-innen, die innerhalb einer
wurde die aktualisierte Version mit dem Daten-
Saison aufsteigen und neu internationale Wett-
stand vom 1. Dezember 2006 aufgeschaltet, und
kämpfe betreiben: Anfrage an den internatio-
per Ende Mai 2007 erfolgte die Integration eines
nalen Verband, ob zusätzlicher Antrag nötig
Phytotherapeutikadatensatzes (rund 2000 Prä-
ist; im Zweifelsfall Antrag an internationalen
– Alle anderen Athleten/-innen (Nicht-RTP-Ath-
leten/-innen, «domestic athletes»): Antrag erst
Im Folgenden ist das Vorgehen
einreichen, wenn Dopingtest durchgeführt
bei Ausnahmebewilligungen summarisch zusammengefasst
(Beim internationalen Radsportverband UCI istdie Regelung momentan wie folgt: Alle Athleten/
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen
-innen, die einen RTP angehören und/oder Ren-
Zwecken, vereinfachtes Verfahren
nen im Ausland bestreiten, müssen einen ATZ-
– Offizielles Formular (herunterladbar von
Antrag bei der UCI einreichen, ausgenommen
Literatur 1 Strupler M. Sportmedizin: Dopingbekämpfung 2006/2007.
2 The ALLHAT Officers and Coordinators for the ALLHAT
Collaborative Research Group. Major outcomes in high risk
hypertensive patients randomized to angiotensin-converting
enzyme inhibitor or calcium channel blocker vs. diuretic.
3 World Anti-Doping-Agency. World Anti-Doping-Code. Mon-
b.mueller@hin.ch
AGÊNCIA ESTADUAL DE DEFESA AGROPECUÁRIA DA BAHIA- ADAB EXTRATO DE PORTARIAS DO SENHOR DIRETOR GERAL DA ADAB PORTARIA Nº 623 DE 05 OUTUBRO DE 2007 O Diretor Geral da Agência Estadual de Defesa Agropecuária da Bahia – ADAB, no uso de suas atribuições legais que lhe confere o art. 23, I b do Regimento aprovado pelo Decreto Nº 9.023 de 15 de março de 2004, e tendo em vista o dispos
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