Microsoft word - Übersetzung standard tues 2005 - 21.12.05.doc
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) möchte der Deutschen Bundesregierung und der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) für den wertvollen Beitrag bei der Abfassung der deutschen
Dokumente danken. Dadurch wird der weltweite Austausch der Dokumente sowie die Zusammenarbeit zwischen der WADA und den öffentlichen Behörden und Sportbewegungen zum Ziel der Beseitigung von Doping im Sport ermöglicht. INOFFIZIELLE ÜBERSETZUNG DER OFFIZIELLE WORTLAUT DER VON DER WELT-ANTI-DOPING-AGENTUR HERAUSGEGEBENEN DOKUMENTE IST IN ENGLISCHER UND FRANZÖSISCHER VERSION AUF DER WEBSITE DER WADA VERÖFFENTLICHT. IM FALLE WIDERSPRÜCHLICHER AUSLEGUNGEN HAT DIE ENGLISCHE VERSION VORRANG.
Welt-Anti-Doping-Code
Internationaler Standard
Medizinische
Ausnahmegenehmigungen
Diese Übersetzung des International Standard for Therapeutic Use Exemptions der WADA wurde von der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur erstellt. Trotz des Bemühens größtmöglicher Korrektheit bei der Übersetzung sind Fehler nicht auszuschließen. Im Zweifel ist daher der Wortlaut der englischen Originalfassung maßgebend.
PRÄAMBEL
Der Internationale Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen des Welt-Anti-
Doping-Code ist ein obligatorischer Internationaler Standard der Stufe 2, der als Teil des
Welt-Anti-Doping-Programms entwickelt wurde.
Grundlage für die Entwicklung des Internationalen Standards für Medizinische
Ausnahmegenehmigungen war die Überprüfung verschiedener Verfahren und
Vorschriften der Internationalen Sportfachverbände, des IOC, nationaler Anti-Doping-
Agenturen und relevanter Abschnitte des revidierten Internationalen Standards für
Dopingkontrollen (ISDC). Das Dokument wurde von einer breiten Expertengruppe der
WADA überprüft, diskutiert und erarbeitet.
Der offizielle Text des Internationalen Standards für Medizinische
Ausnahmegenehmigungen wird von der WADA bereitgehalten und in englischer und
französischer Sprache veröffentlicht werden. Im Falle eines Konfliktes zwischen der
französischen und englischen Version, geht die englische Version vor.
Der Internationale Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen tritt am 1.
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
INHALTSVERZEICHNIS
PRÄAMBEL . 3 TEIL I: EINLEITUNG, VORSCHRIFTEN DES CODE UND BE- GRIFFSBESTIMMUNGEN . 5
1.0 Einleitung und Geltungsbereich . 5 2.0 Vorschriften des Code . 6 3.0 Begriffsbestimmungen . 8
TEIL II: STANDARDS FÜR DIE BEWILLIGUNG MEDIZINISCHER AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN . 11
4.0 Kriterien für die Bewilligung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung . 11 5.0 Vertrauliche Behandlung von Informationen . 12 6.0 Ärztekomitees für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUECs) . 13 7.0 Antragsverfahren für Medizinische Ausnahmegenehmigungen. 14 8.0 Vereinfachtes Antragsverfahren für Medizinische Ausnahmegenehmigungen . 15 9.0 Clearingstelle . 17
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
TEIL I: EINLEITUNG, VORSCHRIFTEN DES CODE UND BE-
GRIFFSBESTIMMUNGEN
1.0 Einleitung und Geltungsbereich
Zweck des Internationalen Standards für Medizinische Ausnahmegenehmigungen ist es,
das Verfahren zur Bewilligung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung
[Therapeutic Use Exemption - TUE] für alle Sportarten und Länder zu harmonisieren.
Der
Code gestattet
Athleten und ihren Ärzten, einen Antrag auf eine Medizinische
Ausnahmegenehmigung zu stellen, zum Beispiel für die Erlaubnis zur Einnahme von
Wirkstoffen oder Anwendung von Methoden aus der
Liste der verbotenen Wirkstoffe und
verbotenen Methoden zu
therapeutischen Zwecken, deren Einnahme oder Anwendung
ansonsten verboten ist.
Der Internationale Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen beinhaltet
Kriterien für die Bewilligung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung, die
vertrauliche Behandlung von Informationen, die Zusammensetzung des Ärztekomitees
für Medizinische Ausnahmegenehmigungen und das Antragsverfahren für Medizinische
Ausnahmegenehmigungen.
Dieser Standard gilt für alle
Athleten, die gemäß der Definition des
Code zu dessen
Einhaltung verpflichtet sind, d.h. für
Athleten ohne Behinderungen und für
Athleten mit
Behinderungen.
Das Welt-Anti-Doping-Programm umfasst alle zur optimalen Harmonisierung und
bestmöglichen praktischen Umsetzung („Best Practice“) in internationalen und
nationalen Anti-Doping-Programmen notwendigen Elemente. Die Hauptelemente sind:
der
Code (Stufe 1), Internationale Standards (Stufe 2) und Models of Best Practice
(Empfehlungen für bestmögliche praktische Umsetzung) (Stufe 3).
Zielsetzung und Umsetzung der Internationalen Standards werden in der Einleitung des
Code wie folgt zusammengefasst:
“Für die verschiedenen fachlichen und operativen Bereiche innerhalb des Anti-Doping-Programms werden in Absprache mit den
Unterzeichnern und Regierungen
Internationale Standards entwickelt und von der
WADA genehmigt. Zweck der
Internationalen Standards ist die Harmonisierung zwischen den für die speziellen fachlichen und operativen Teile des
Anti-Doping-Programms verantwortlichen
Organisationen. Die Befolgung der
Internationalen Standards ist zwingende Voraussetzung für die Einhaltung des
Code. Die
Internationalen Standards können von Zeit zu Zeit nach angemessener Absprache mit den
Unterzeichnern und den Regierungen durch das Exekutivkomitee der
WADA überarbeitet werden. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen des
Code treten die
Internationalen Standards und alle überarbeiteten Fassungen an dem in dem
Internationalen Standard oder der überarbeiteten Fassung genannten Datum in Kraft.”
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Das Einhalten der Internationalen Standards (im Gegensatz zu alternativen Maßstäben,
Praktiken oder Verfahren) gilt als ausreichend für die Schlussfolgerung, dass die durch
den Internationalen Standard abgedeckten Verfahren regelgerecht durchgeführt worden
sind.
Die im
Code festgelegten Begriffsbestimmungen sind kursiv gesetzt. Weitere spezielle
Begriffsbestimmungen des Internationalen Standards für TUEs sind unterstrichen.
2.0 Vorschriften
Die folgenden Artikel des
Code betreffen unmittelbar den Internationalen Standard für TUEs:
Medizinische Ausnahmegenehmigung
[Therapeutic Use Exemption - TUE]
Die
WADA verabschiedet einen
Internationalen Standard für das Verfahren zur Bewilligung von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen [TUE].
Jeder Internationale Sportfachverband stellt sicher, dass für
internationale Spitzenathleten bzw. für Athleten, die für einen
internationalen Wettkampf gemeldet sind, ein Verfahren eingerichtet wird, nach dem
Athleten mit nachgewiesener Krankheit, welche die
Anwendung eines
verbotenen Wirkstoffes bzw. einer
verbotenen Methode erfordert, einen Antrag auf Erteilung einer
Medizinischen Ausnahmegenehmigung [TUE] stellen können. Jede
Nationale Anti-Doping-Organisation stellt sicher, dass für alle
Athleten, die nicht zur Gruppe der
internationalen Spitzenathleten zählen, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs ein Verfahren eingerichtet wird, nach dem
Athleten mit nachgewiesener Krankheit, welche die
Anwendung eines v
erbotenen Wirkstoffs bzw. einer
verbotenen Methode erfordert, einen Antrag auf Erteilung einer
Medizinischen Ausnahmegenehmigung [TUE] stellen können. Derartige Anträge werden gemäß dem
Internationalen Standard für medizinische Ausnahmegenehmigungen [TUE] bewertet. Die Internationalen Sportfachverbände und die
Nationalen Anti-Doping-Organisationen melden der
WADA unverzüglich die Ausnahmegenehmigungen, die den
internationalen und
nationalen Spitzenathleten bewilligt wurden, die in den
Registered Testing Pool der jeweiligen
Nationalen Anti-Doping-Organisation aufgenommen wurden. Die
WADA kann auf eigene Initiative die
medizinischen Ausnahmegenehmigungen überprüfen, die den
internationalen und
nationalen Spitzenathleten, die in den
Registered Testing Pool der jeweiligen
Nationalen Anti-Doping-Organisation aufgenommen wurden, bewilligt wurden. Darüber hinaus kann die
WADA auf Antrag eines
Athleten, dem eine medizinische Ausnahmegenehmigung verweigert wurde, diese Verweigerung überprüfen. Stellt die
WADA fest, dass die Bewilligung oder Verweigerung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung nicht dem
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Internationalen Standard für medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) entsprach, so kann die
WADA diese Entscheidung aufheben.
Anfechtung von Entscheidungen über eine Medizinische Ausnahme-
genehmigung
Gegen Entscheidungen der
WADA, durch welche die Bewilligung oder
Verweigerung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung aufgehoben wird,
können Rechtsbehelfe durch den
Athleten oder die
Anti-Doping-Organisation,
deren Entscheidung aufgehoben wurde, ausschließlich vor dem CAS eingelegt
werden. Gegen Entscheidungen von
Anti-Doping-Organisationen über die
Verweigerung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung, die nicht durch die
WADA ergangen sind und nicht von der
WADA aufgehoben wurden, können
internationale Spitzenathleten Rechtsbehelfe vor dem CAS und andere
Athleten vor der in Artikel 13.2.2 beschriebenen nationalen Rechtsbehelfsinstanz einlegen.
Hebt die nationale Rechtsbehelfsinstanz die Entscheidung über die Verweigerung
einer medizinischen Ausnahmegenehmigung auf, kann die
WADA gegen diese
Entscheidung vor dem CAS Rechtsbehelf einlegen.
14.5
Clearingstelle für Informationen über Dopingkontrollverfahren.
Die
WADA handelt als Clearingstelle für Informationen über sämtliche Daten von
Dopingkontrollverfahren und
-ergebnisse für
internationale und nationale Spitzenathleten, die dem
Test Pool der
Nationalen Anti-Doping-Organisation angehören. Um eine Koordination der Dopingkontrollen zu ermöglichen und um unnötige doppelte Kontrollen bei
Dopingkontrollen durch die verschiedenen
Anti-Doping-Organisationen zu vermeiden, meldet jede
Anti-Doping-Organisation sämtliche
Wettkampf- und Trainingskontrollen von
Athleten unmittelbar nach der Durchführung solcher Dopingkontrollen an die Clearingstelle der
WADA. Die
WADA ermöglicht dem
Athleten, dem nationalen Sportfachverband des
Athleten, dem
Nationalen Olympischen Komitee oder dem Nationalen Paralympischen Komitee, der
Nationalen Anti-Doping-Organisation, dem internationalen Sportfachverband und dem Internationalen Olympischen Komitee oder dem Internationalen Paralympischen Komitee den Zugang zu diesen Informationen. Private Informationen über einen
Athleten werden von der
WADA streng vertraulich behandelt. Die
WADA veröffentlicht mindestens einmal jährlich statistische Berichte, in denen solche Informationen zusammengefasst werden.
15.4 Gegenseitige
Anerkennung
Vorbehaltlich des in Artikel 13 vorgesehenen Rechts auf das Einlegen von
Rechtsbehelfen
werden die
Dopingkontrollen, die medizinischen
Ausnahmegenehmigungen sowie die Ergebnisse von Anhörungen oder andere endgültige Entscheidungen eines
Unterzeichners, die mit dem
Code übereinstimmen und in der Zuständigkeit dieses
Unterzeichners liegen, von allen anderen
Unterzeichnern anerkannt und beachtet. Die
Unterzeichner können dieselben Maßnahmen anderer Organisationen, die den
Code nicht angenommen
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
haben, anerkennen, wenn die Regeln dieser Organisationen ansonsten mit dem
Code übereinstimmen.
3.0 Begriffsbestimmungen
3.1 Begriffsbestimmungen
Code
Anti-Doping-Organisation: Ein
Unterzeichner des WADA Code, der für die Einführung
und Verabschiedung von Regeln zur Einleitung, Umsetzung oder Durchführung eines
jeglichen Teils der
Dopingkontrolle zuständig ist. Dazu zählen z. B.
das Internationale
Olympische Komitee, das
Internationale Paralympische Komitee sowie
Veranstalter von
großen Sportwettkämpfen, die bei ihren Wettkampfveranstaltungen
Dopingkontrollen durchführen, die
WADA, Internationale Sportfachverbände und
Nationale Anti-Doping-
Organisationen.
Athlet: Im Sinne der
Dopingkontrolle eine
Person, die auf internationaler Ebene (von
den Internationalen Sportfachverbänden festgelegt) oder nationaler Ebene (von den
Nationalen Anti-Doping-Organisationen festgelegt) an Sportveranstaltungen teilnimmt,
sowie jede andere Person, die auf einer niedrigeren Ebene an Sportveranstaltungen
teilnimmt und von der
Nationalen Anti-Doping-Organisation der
Person als zu
kontrollierender
Athlet benannt wird. Im Sinne der Anti-Doping-Information und -
Aufklärung eine Person, die an Sportveranstaltungen unter der Zuständigkeit eines
Unterzeichners des WADA Code, einer Regierung oder einer anderen
Sportorganisation, die den
Code annimmt, teilnimmt.
Dopingkontrollen: Die Bestandteile des
Dopingkontrollverfahrens, welche die
Organisation der Kontrollen,
Probenahme und weitere Bearbeitung der Proben sowie
die Beförderung der Proben zum Labor umfassen.
Dopingkontrollverfahren: Das gesamte Verfahren einschließlich Organisation der
Kontrollen,
Probenahme und weitere Bearbeitung (z.B. Transport), Laboranalyse,
Ergebnismanagement, Anhörungen und Rechtsmittel.
Internationaler Spitzenathlet: Athleten, die von mindestens einem internationalen
Sportfachverband in einen
Registered Testing Pool eingeteilt wurden.
Internationaler Standard: Ein von der
WADA verabschiedeter Standard zur
Unterstützung des
Code. Die Erfüllung der Bestimmungen eines
Internationalen
Standards (im Gegensatz zu einem anderen Standard, einer anderen Vorgehensweise
oder einem anderen Verfahren) ist für die Schlussfolgerung ausreichend, dass die im
Internationalen Standard geregelten Verfahren regelgerecht durchgeführt wurden.
Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden: Die Liste der verbotenen
Wirkstoffe und verbotenen Methoden der WADA, in der die
verbotenen Wirkstoffe und
verbotenen Methoden als solche aufgeführt werden.
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Nationale Anti-Doping-Organisation: Die von einem Land eingesetzte(n)
Institution(en), welche die oberste Autorität und Zuständigkeit zur Einführung,
Verabschiedung und Umsetzung von Anti-Doping-Bestimmungen, zur Anordnung für die
Entnahme von
Proben, zum Management der Kontrollergebnisse und zur Durchführung
von Anhörungen, alle auf nationaler Ebene, besitzt bzw. besitzen. Wenn die
zuständige(n) Behörde(n) keine solche Institution einsetzt, fungiert das
Nationale
Olympische Komitee oder eine von diesem eingesetzte Institution als Nationale Anti-
Doping-Organisation.
Registered Testing Pool: Die Gruppe der Spitzenathleten, die von jedem
Internationalen Sportfachverband und jeder
Nationalen Anti-Doping-Organisation jeweils
zusammengestellt wird. Diese Gruppe unterliegt den Wettkampf- und
Trainingskontrollen des jeweiligen für die Zusammenstellung verantwortlichen
internationalen Sportfachverbands oder der entsprechenden Nationalen Anti-Doping-
Organisation.
Trainingskontrollen: Dopingkontrollen, die nicht im Zusammenhang mit einem
Wettkampf erfolgen.
Unterzeichner: Diejenigen Institutionen, die den
Code unterzeichnen und sich zu
dessen Einhaltung verpflichten, insbesondere das Internationale Olympische Komitee,
die internationalen Sportfachverbände, das Internationale Paralympische Komitee, die
Nationalen Olympischen Komitees, die Nationalen Paralympischen Komitees,
Großveranstalter,
Nationale Anti-Doping-Organisationen und die
WADA.
Verbotene Methode: Jede Methode, die in der
Liste verbotener Wirkstoffe und
verbotener Methoden als solche beschrieben wird.
Verbotene Wirkstoffe: Jeder Wirkstoff, der in der
Liste verbotener Wirkstoffe und
verbotener Methoden als solcher beschrieben wird.
WADA: Die Welt-Anti-Doping-Agentur.
Wettkampfveranstaltung: Eine Reihe einzelner
Wettkämpfe, die gemeinsam von
einem Veranstalter durchgeführt werden (z. B. die Olympischen Spiele, die FINA-Welt-
meisterschaft oder die Panamerikanischen Spiele).
Wettkampfkontrollen: Zum Zwecke der Unterscheidung zwischen
Wettkampfkontrollen und
Trainingskontrollen, wird als Wettkampfkontrolle jede Kontrolle bezeichnet, für die
ein Athlet im Zusammenhang mit einem bestimmten Wettkampf ausgewählt wird. Dies
gilt unbeschadet anderer Vorschriften im Regelwerk eines internationalen
Sportfachverbandes oder einer anderen zuständigen
Anti-Doping-Organisation.
3.2
Begriffsbestimmungen des Internationalen Standards für Medizinische
Ausnahmegenehmigungen (TUEs)
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Ärztekomitee (TUEC): das von der zuständigen Anti-Doping-Organisation eingesetzte
Ärztekomitee für die Bewilligung Medizinischer Ausnahmegenehmigungen (TUEs).
Therapeutisch: Im Rahmen einer Behandlung oder im Zusammenhang mit der
Behandlung einer Krankheit durch Heilmittel oder Heilmethoden stehend; oder Heilung
bewirkend oder zur Heilung beitragend.
TUE: Medizinische Ausnahmegenehmigung
ATUE: Vereinfachtes Antragsverfahren für eine Medizinische Ausnahmegenehmigung
WADA-Ärztekomitee (WADA TUEC): das von der WADA eingesetzte Ärztekomitee für
die Bewilligung Medizinischer Ausnahmegenehmigungen.
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
TEIL II: STANDARDS FÜR DIE BEWILLIGUNG MEDIZINI-
SCHER AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN
4.0 Kriterien für die Bewilligung einer Medizinischen Ausnahmege-
nehmigung
Einem Athleten kann eine
Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bewilligt werden.
Dadurch wird ihm die Einnahme
verbotener Wirkstoffe oder die Anwendung
verbotener
Methoden aus der
Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden gestattet. Der
Antrag auf eine TUE wird vom
Ärztekomitee für Medizinische Ausnahmegenehmigungen geprüft. Das Ärztekomitee wird von einer
Anti-Doping-Organisation eingerichtet. Eine
Ausnahmegenehmigung wird nur in strikter Übereinstimmung mit den folgenden
Kriterien bewilligt:
[Kommentar: Dieser Standard trifft auf alle Athleten, wie im und gemäß dem Code
definiert, zu, das heißt, auf Athleten ohne Behinderungen ebenso wie auf Athleten mit
Behinderungen. Dieser Standard ist unter Berücksichtigung der individuellen
Gegebenheiten des einzelnen Athleten anzuwenden. Eine Ausnahmegenehmigung, die
für einen Athleten mit Behinderung angemessen ist, kann für einen anderen Athlet
unangemessen sein.]
4.1 Der
Athlet soll den Antrag auf eine TUE nicht später als 21 Tage vor der
Veranstaltung, an der er teilnimmt, stellen.
4.2 Der
Athlet würde eine signifikante gesundheitliche Beeinträchtigung erfahren,
wenn ihm der
verbotene Wirkstoff oder die
verbotene Methode bei der Behandlung einer
akuten oder chronischen Krankheit vorenthalten würde.
4.3 Die therapeutische Anwendung eines
verbotenen Wirkstoffs oder einer
verbotenen Methode würde keine zusätzliche Leistungssteigerung bewirken, außer der
erwarteten Rückkehr zum Zustand normaler Gesundheit, wie er nach Behandlung einer
ärztlich festgestellten Krankheit zu erwarten wäre. Die Verwendung eines
verbotenen
Wirkstoffes oder einer
verbotenen Methode zur Steigerung „niedrig-normaler“ Spiegel
jedweder endogener Hormone wird nicht als akzeptable therapeutische Intervention
betrachtet.
4.4
Es existiert keine angemessene therapeutische Alternative zur Anwendung der
ansonsten
verbotenen Wirkstoffe oder
verbotenen Methoden.
4.5
Die Notwendigkeit der Einnahme ansonsten
verbotener Wirkstoffe oder die
Anwendung ansonsten
verbotener Methoden darf nicht die vollständige oder teilweise Konsequenz eines vorausgegangenen nicht-therapeutischen Gebrauchs irgendeines Wirkstoffs aus der
Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden sein.
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) wird vom bewilligenden Organ
Athlet nicht unverzüglich den (An-)Forderungen oder Bedingungen
einer Anti-Doping-Organisation, die die Ausnahmegenehmigungen bewilligt hat, Folge leistet.
Athlet darauf hingewiesen wurde, dass die TUE von der Anti-Doping-
[Kommentar: Jede TUE erhält eine spezielle vom Ärztekomitee bestimmte Laufzeit. Es
kann vorkommen, dass eine TUE abgelaufen oder zurückgenommen wurde, der
verbotene Wirkstoff, für welche die TUE galt, jedoch noch im Organismus des Athleten
vorhanden ist. In einem solchen Fall muss die Anti-Doping-Organisation, die anhand des
positiven Analyseergebnisses eine erste Überprüfung durchführt, feststellen, ob der
Befund mit dem Ablauf der Bewilligung oder dem Entzug der Bewilligung
übereinstimmt.]
4.7
Ein Antrag auf eine
Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) kann nicht rück-
wirkend gestellt werden, außer in Fällen, in denen:
eine Notfallbehandlung oder die Behandlung einer akuten Krankheit erforderlich war; oder
bedingt durch außergewöhnliche Umstände nicht genügend Zeit oder keine Gelegenheit für die Antragstellung oder für die Bearbeitung eines Antrags durch ein Ärztekomitee vor einer Dopingkontrolle bestand.
[Kommentar: Medizinische Notfälle oder akute Krankheiten, welche die Anwendung
ansonsten verbotener Wirkstoffen oder verbotener Methoden erforderlich machen, bevor
ein Antrag auf TUE gestellt werden kann, sind ungewöhnlich. Umstände, die infolge
bevorstehenden Wettkampfs eine beschleunigte Behandlung des Antrags auf TUE
erfordern, sind selten. Anti-Doping-Organisationen, die TUEs bewilligen, sollten über
interne Verfahrensweisen verfügen, die es erlauben, mit solchen Situationen
umzugehen.]
5.0 Vertrauliche Behandlung von Informationen
5.1
Der Antragsteller muss sein schriftliches Einverständnis für die Weiterleitung aller
den Antrag betreffenden Informationen an die Mitglieder des
Ärztekomitees und, sofern erforderlich, anderen unabhängigen medizinischen oder wissenschaftlichen Experten oder an die am Verfahren beteiligten Mitarbeiter vorlegen.
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Sollte die Unterstützung externer unabhängiger Gutachter nötig sein, werden alle
Details des Antrags weitergeleitet, ohne die Identität des
Athleten oder den mit der
Behandlung des
Athleten beauftragten Arzt zu nennen. Der Antragsteller muss
außerdem sein schriftliches Einverständnis dafür vorlegen, dass Entscheidungen des
Ärztekomitees an andere Anti-Doping-Organisationen gemäß den Vorschriften des
Code weitergeleitet werden dürfen.
5.2
Die Mitglieder des
Ärztekomitees und die Administration der beteiligten Anti-
Doping-Organisation führen alle Aktivitäten unter Einhaltung strenger Vertraulichkeit durch. Alle Mitglieder eines
Ärztekomitees und alle beteiligten Mitarbeiter unterzeichnen Geheimhaltungserklärungen. Sie behandeln insbesondere die folgenden Informationen streng vertraulich:
Athleten und seinem Arzt/seinen Ärzten bereitgestellten
Alle Antragsdetails, inklusive den Namen des/der an dem Verfahren beteiligten Arztes/Ärzte.
Sollte der
Athlet die Erlaubnis der Weitergabe von Informationen über seinen
Gesundheitszustand an das
Ärztekomitee oder das
WADA-Ärztekomitee widerrufen zu
wollen, muss der
Athlet seinen behandelnden Arzt schriftlich von dieser Tatsache in
Kenntnis setzen. Als Folge dieser Entscheidung wird der Athlet keine Bewilligung für
eine
Medizinische Ausnahmegenehmigung oder eine Verlängerung einer bereits
bewilligten
Medizinischen Ausnahmegenehmigung erhalten.
6.0 Ärztekomitees für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
(TUECs)
Die
Ärztekomitees werden in Übereinstimmung mit den folgenden Richtlinien konstituiert
und verfahren gemäß den folgenden Richtlinien:
6.1.
Dem Ärztekomitee sollen wenigstens drei Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung
und Betreuung von
Athleten und mit fundierten klinischen und sportmedizinischen
Kenntnissen angehören. Um eine gewisse Entscheidungsunabhängigkeit zu
garantieren, sollte die Mehrheit der Komitee-Mitglieder keine offizielle Funktion in einer
Anti-Doping-Organisation innehaben. Alle Mitglieder des
Ärztekomitees müssen eine
Erklärung unterzeichnen, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Bei
Athleten mit
Behinderungen muss wenigstens ein Mitglied des
Ärztekomitees über besondere
Erfahrung in der Behandlung von Athleten mit Behinderungen verfügen.
6.2.
Die
Ärztekomitees können für die Prüfung und Beurteilung eines Antrags auf
Medizinische Ausnahmegenehmigung jedwede andere von ihnen als angemessen erachtete medizinische oder wissenschaftliche Expertenmeinung einholen.
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Das
WADA-Ärztekomitee wird gemäß den in 6.1 genannten Kriterien konstituiert.
Das
WADA-Ärztekomitee wird eingesetzt, um auf eigene Initiative die Entscheidungen
von Anti-Doping-Organisationen zu überprüfen. Wie in Artikel 4.4 des
Code ausgeführt,
kann das
WADA-Ärztekomitee auf Verlangen eines
Athleten, dem eine
Medizinische
Ausnahmegenehmigung verweigert wurde, solche Entscheidungen überprüfen und sie
ggf. abändern.
7.0 Antragsverfahren für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
(TUE)
7.1 Eine
Medizinische Ausnahmegenehmigung wird erst nach Eingang eines
vollständigen Antrags, der alle relevanten Dokumente enthält (siehe Anhang 1 –
Antragsformular für Medizinische Ausnahmegenehmigungen), bearbeitet werden. Das
Antragsverfahren ist in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Wahrung der
ärztlichen Schweigepflicht durchzuführen.
7.2 Die in Anhang 1 dargestellten Antragsformulare für
Medizinische
Ausnahmegenehmigungen können von Anti-Doping-Organisationen nur dahingehend
geändert werden, dass zusätzliche Informationen abgefragt werden; es darf jedoch kein
Abschnitt oder Unterpunkt gestrichen werden.
7.3
Das/die Antragsformular/e für
Medizinische Ausnahmegenehmigungen können
von Anti-Doping-Organisationen in andere Sprachen übersetzt werden; Englisch oder
Französisch müssen jedoch auf dem Formular/den Formularen verbleiben.
7.4 Ein
Athlet darf eine
Medizinische Ausnahmegenehmigung nur bei einer einzigen
Anti-Doping-Organisation beantragen. Der Antrag muss Angaben zur Sportart des
Athleten enthalten sowie gegebenenfalls Angaben zur Disziplin, spezifischen Position
oder Funktion.
7.5
Im Antrag müssen frühere und/oder anhängige Anträge auf Erteilung einer
Erlaubnis, ansonsten
verbotene Wirkstoffen oder
verbotene Methoden anzuwenden,
vermerkt sein, außerdem, an wen der jeweilige Antrag gerichtet war, und welche
Entscheidung dieses Organ gefällt hatte.
7.6
Dem Antrag muss eine vollständige Krankengeschichte beigefügt sein, ergänzt
durch die Resultate aller für den Antrag relevanten Untersuchungen,
Laboruntersuchungen und Imaging-Studien.
7.7
Jede von einem
Ärztekomitee der Anti-Doping-Organisation zusätzlich verlangte
Untersuchung oder Durchführung von Imaging-Studien erfolgt auf Kosten des
Antragstellers oder seines nationalen Sportfachverbandes.
7.8
Dem Antrag muss ein Attest eines entsprechend qualifizierten Arztes beigefügt
sein, in welchem dem
Athleten die therapeutische Notwendigkeit der ansonsten
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
verbotenen Wirkstoffe oder
verbotenen Methoden in der Behandlung attestiert wird. Der
Antrag soll darüber hinaus erklären, warum eine alternative, erlaubte Medikation für die
Behandlung der Krankheit des Athleten nicht verwendet werden könnte.
7.9
Dosis, Einnahmehäufigkeit, Applikationsweg und Dauer der Verabreichung des
betreffenden ansonsten
verbotenen Wirkstoffs oder der
verbotenen Methode müssen
angegeben werden.
7.10 Das
Ärztekomitees hat seine Entscheidungen
innerhalb von 30 Tagen nach
Erhalt aller relevanten Unterlagen zu fällen und dem Athleten schriftlich durch die
zuständige Anti-Doping-Organisation zu übermitteln. Wenn einem
Athleten, der einem
Registered Testing Pool der Anti-Doping-Organisation angehört, eine
Medizinische
Ausnahmegenehmigung bewilligt wurde, erhalten der
Athlet und die
WADA unverzüglich
die Genehmigung mit Angaben zur Laufzeit der Ausnahmegenehmigung und allen an
die bewilligte
Medizinische Ausnahmegenehmigung geknüpften Bedingungen.
7.11
Bei Eingang eines vom
Athlet zur Prüfung eingereichten Gesuches kann
das
WADA-Ärztekomitee, wie in Artikel 4.4 des
Code dargelegt, eine von einer Anti-Doping-Organisation gefällte Entscheidung in Bezug auf eine TUE aufheben. Der
Athlet stellt dem
WADA-Ärztekomitee alle Informationen, die ursprünglich der Anti-Doping-Organisation eingereicht worden waren, zur Verfügung und entrichtet eine Antragsgebühr. Bis zum Abschluss der Überprüfung bleibt die ursprüngliche Entscheidung in Kraft. Der Vorgang sollte nicht länger als 30 Tage ab Erhalt des Gesuchs durch die WADA dauern. b.
Eine Überprüfung durch die WADA kann jederzeit erfolgen. Das
WADA-
Ärztekomitee bringt seine Überprüfung innerhalb von 30 Tagen zum Abschluss.
7.12 Sollte eine Genehmigung für eine
Medizinische Ausnahmegenehmigung der
Überprüfung nicht standhalten, gilt die Aufhebung nicht rückwirkend und die
Wettkampfergebnisse des
Athleten, die er während der Zeit, für die eine
Medizinische
Ausnahmegenehmigung bewilligt worden war, erreicht hat, werden nicht ungültig; die
Aufhebung wird nicht später als 14 Tage nach Benachrichtigung des
Athleten von der
Entscheidung wirksam.
8.0 Vereinfachtes Antragsverfahren für Medizinische Ausnahmege-
nehmigungen (ATUE - Therapeutic Use Exemption abbreviated
process)
8.1
Einige auf der
Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden aufgeführte
Arzneimittel werden anerkanntermaßen zur Behandlung in Athletenkreisen verbreiteter Krankheiten verwendet. In diesen Fällen ist ein Antrag gemäß Art. 4.0 und 7.0 nicht
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
notwendig. Dementsprechend wurde ein vereinfachtes Antragsverfahren für
Medizinische Ausnahmegenehmigungen eingeführt.
8.2 Die gemäß diesem vereinfachten Verfahren unter Umständen erlaubten,
ansonsten verbotenen Wirkstoffe oder verbotenen Methoden sind strikt beschränkt auf
die folgenden Wirkstoffe: Beta-2-Agonisten zur Inhalation (Formoterol, Salbutamol,
Salmeterol und Terbutalin), sowie nicht-systemisch verabreichte Glukokortikosteroide.
8.3
Um eine Genehmigung für die Anwendung eines der oben genannten Wirkstoffe
zu bekommen, muss der
Athlet der Anti-Doping-Organisation ein ärztliches Attest
vorlegen, das die therapeutische Notwendigkeit rechtfertigt. Ein solches medizinisches
Attest (siehe Anhang 2) soll die Verordnung mit Angabe des Medikaments, Dosis,
Applikationsweg und Behandlungsdauer enthalten.
Die Diagnose und sofern zutreffend, sonstige Tests zur Absicherung der Diagnose sind
dem Attest beizufügen (ohne die tatsächlichen Ergebnisse oder Details).
8.4
Das vereinfachte Antragsverfahren umfasst:
a. Die Genehmigung zur Anwendung
verbotener Wirkstoffen im Rahmen des
vereinfachten Antragsverfahrens wird bei Erhalt einer vollständigen Anzeige durch die Anti-Doping-Organisation wirksam. Unvollständige Anzeigen müssen dem Antragsteller zurückgeschickt werden.
b. Die Anti-Doping-Organisation hat den Athleten unverzüglich nach Erhalt der
vollständigen Anzeige zu informieren. Soweit erforderlich und zutreffend sind der internationale Sportfachverband, der nationalen Verband des Athleten und die nationale Anti-Doping-Organisation ebenfalls entsprechend zu informieren. Die WADA ist nur zu informieren wenn es sich um einen
Internationalen Spitzenathleten handelt.
c. Eine Anzeige für eine TUE gilt nicht als rückwirkende Genehmigung, außer in
- In denen eine Notfallbehandlung oder Behandlung einer akuten
- In denen bedingt durch außergewöhnliche Umstände nicht genügend
Zeit oder keine Gelegenheit für die Antragstellung oder für die Bearbeitung eines Antrags durch ein Ärztekomitee vor einer Dopingkontrolle bestand.
Eine Überprüfung durch das
Ärztekomitee oder
WADA Ärztekomitee kann zu jeder Zeit während der Laufzeit einer TUE eingeleitet werden.
Sollte ein Athlet die Überprüfung einer verweigerten
Medizinischen Ausnahmegenehmigung verlangen, hat das
WADA-Ärztekomitee die Kompetenz, vom Athleten zusätzliche als notwendig erachtete medizinische Informationen zu verlangen, deren Kosten zu Lasten des Athleten gehen.
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Eine
Medizinische Ausnahmegenehmigung kann zu jeder Zeit vom
Ärztekomitee
oder vom
WADA-Ärztekomitee widerrufen werden. Der
Athlet, sein internationaler
Sportfachverband sowie alle zuständigen Anti-Doping-Organisationen sind darüber
unverzüglich zu benachrichtigen.
8.7.
Der Widerruf einer
Medizinischen Ausnahmegenehmigung wird unmittelbar nach
Benachrichtigung des
Athleten von dieser Entscheidung wirksam. Der
Athlet kann
ungeachtet dessen nach Artikel 7 eine
Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.
9.0 Clearingstelle
9.1 Anti-Doping-Organisationen
sind verpflichtet, der
WADA alle gem. Artikel 7
ausgestellten
Medizinischen Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden
Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
9.2
In Bezug auf das vereinfachte Antragsverfahren stellen Anti-Doping-Organisatio-
nen der
WADA die von den
Internationalen Spitzenathleten eingereichten Anträge (nach
Artikel 8.4) zur Verfügung.
9.3
Die Clearingstelle gewährleistet die Einhaltung strikter Vertraulichkeit in Bezug
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Internationaler Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Source: http://cdn1.vol.at/2007/01/wada-ausnahmegenehmigungen1.pdf
UNITED STATES INTERNATIONAL TRADE COMMISSION Washington, D.C. In the Matter of CERTAIN SILDENAFIL OR ANY Inv. No. 337-TA-489 PHARMACEUTICALLY ACCEPTABLE ) SALT THEREOF, SUCH AS SILDENAFIL ) CITRATE, AND PRODUCTS ) CONTAINING SAME ) _______________________________________ ) NOTICE OF COMMISSION DECISION NOT TO REVIEW AN INITIAL DETERMINATION FINDING A VIOLATION OF SECTION
MEDICAL HISTORY PATIENT NAME________________________________________ DOB_______________ DATE________________________ Although dental personnel primarily treat the area in and around your mouth, your mouth is a part of your entire body. Health problems that you may have, or medication that you may be taking, could have an important interrelationship with the dentistry you will receive. Thank